Missbrauch der Hotelsterne

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Buchungsportale nutzen Schnittstellen zu Hotelsterne-Datenbank nur zum Teil – Neues Werbematerial

(Berlin, 13. Mai 2013) Hotels, die unberechtigt mit gefälschten Hotelsternen für sich werben, werden abgemahnt. Dies macht der Dehoga-Bundesverband deutlich. Im Vorfeld einer für den 13. Mai angekündigten NDR-Fernsehreportage über Hotels in Norddeutschland, die bei der Hotelklassifizierung mogeln (wir berichteten), bricht erneut eine Branchendebatte über den Missbrauch der Hotelsterne aus.

„Wirbt ein Hotel mit Sternen, die ihm nicht von der Deutschen Hotelklassifizierung gültig vergeben sind, liegt ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und der Betrieb setzt sich einem hohen Abmahnrisiko aus“, sagt Benedikt Wolbeck, Sprecher des Dehoga-Bundesverbandes. Ärgerlich sei es, dass viele Betriebe durch Buchungsplattformen eingeladen, ja geradezu in Versuchung geführt würden, sich ausgerechnet dort mit nicht nach Deutscher Hotelklassifizierung vergebenen Sternen zu präsentieren. Diese „Portalsterne“ basieren nach Auskunft der großen Portalbetreiber lediglich auf einer Selbsteinstufung des jeweiligen Hotels, die ggf. nach Kundenfeedback oder bei Beschwerden korrigiert werden. Objektive und transparente Bewertungssysteme liegen diesen „Portalsternen“ also nicht zugrunde, so Wolbeck. „Deshalb ist das Mindeste, was aus Verbraucherperspektive gefordert werden muss, eine besondere und deutliche Kennzeichnung der offiziell klassifizierten Hotels auf diesen Portalen. Am besten aber verwendeten auch die Buchungsportale im Sinne des Verbraucherschutzes Sternesymbole nur für gültig klassifizierte Hotelbetriebe“, so der Verbandssprecher.

Derzeit sind rund 8.500 Betriebe gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung klassifiziert. Dies entspricht einem Marktanteil von 39,7 Prozent bei der Gesamtheit an 13.596 Hotels und 7.806 Hotels garnis (Quelle: Statistisches Bundesamt).

„Der Dehoga verteidigt – gemeinsam mit den regionalen Klassifizierungsgesellschaften – selbstverständlich seine Marke ‚Deutsche Hotelklassifizierung’ gegen Missbrauch, wenn wir Kenntnis von abmahnfähiger, unlauterer Werbung mit Hotelsternen erlangen. Hierzu kooperieren wir in der Regel mit den Experten der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in einer Größenordnung von zuletzt rund hundert Vorgängen pro Jahr“, konstatiert Wolbeck. Sein Appell: „Allen Gästen raten wir: Überprüfen Sie auf http://www.hotelsterne.de, ob ein Hotel zu Recht mit Sternen wirbt!“

Den klassifizierten Betrieben werden Kürze ein Logo als zusätzliches Werbematerial zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihren Gästen die Unbedenklichkeit ihrer Sterne signalisieren können: „Klassifiziert mit den offiziellen Hotelsternen der Deutschen Hotelklassifizierung!“ Dies kündigte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), in einem Blogbeitrag an. „Wir haben schon vor Jahren allen marktrelevanten Hotelportalen in Deutschland angeboten, tagesaktuell über eine XML-Schnittstelle automatisierte Abgleiche mit der Datenbank der Deutschen Hotelklassifizierung durchzuführen und die offiziell klassifizierten Betriebe entsprechend zu kennzeichnen, am besten natürlich auf der jeweiligen Ergebnisliste der Hotelsuche. Dieses Angebot wird erst in Teilen von den marktbeherrschenden Hotelportalen angenommen. Da besteht also noch viel Luft in der Umsetzung nach oben, damit der Hotelgast auch auf den Portalen verlässlich zwischen Stars und Sternchen unterscheiden kann“, notiert Luthe.

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